Gabelstapler-Service Wilhelm GmbH
Karl-Friedrich-Benz-Str. 8,
DE-49377  Vechta 


Tel: +49 7651 9803-0

UVV / FEM 4.004 Prüfung

GSW und die Staplerprüfung (DGUV Vorschrift 68 / UVV / FEM 4.004)

Sie ist nicht nur eine Sache der gesetzlichen Vorgaben, sondern auch der Sicherheit Ihrer Mitarbeitenden im Lager, auf dem Umschlagplatz, im Handel oder in der Produktion: die regelmäßige Überprüfung Ihrer Elektro-, Gas- und Dieselstapler durch eine sachkundige Person.

GSW übernimmt diese wiederkehrende Prüfung Ihrer Flurförderzeuge gemäß DGUV Vorschrift 68 zuverlässig und unkompliziert – natürlich in Ihrem Unternehmen vor Ort.
Wir arbeiten dabei streng auf Grundlage der aktuellen DGUV Vorschrift 68 (ehemals BGV D 27) sowie der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV). Diese allgemein als „UVV-Prüfung“ bekannte Inspektion führen unsere Servicetechniker unter Berücksichtigung der Richtlinien FEM 4.004 und VDI 2511 durch. So können Sie sicher sein, dass Ihre Stapler sicher und technisch einwandfrei unterwegs sind.

Die Staplerprüfung (UVV / FEM 4.004), durchgeführt von den Stapler Profis bei Gabelstapler-Service Wilhelm, zeichnet sich durch u.a. diese Vorteile aus:
  • Staplerprüfung in Ihrem Unternehmen, nach Möglichkeit zur Wunschzeit, um die Abläufe der internen Logistik möglichst wenig zu stören.
  • Staplerprüfung durch unseren Stapler Vor-Ort-Service, der rund um unseren Stammsitz in Vechta, im Gebiet von Osnabrück bis Bremen, unterwegs ist.
  • Wir führen das Prüfbuch zur Staplerprüfung gewissenhaft und erteilen bei Bestehen die Prüfplakette.
  • Falls im Rahmen der Staplerprüfung auffällt, dass Reparaturen oder der Austausch von Stapler Teilen nötig sind, erledigen wir diese nach Möglichkeit umgehend vor Ort.
  • Auf Wunsch erinnern wir Sie jeweils an die nächste fällige Staplerprüfung nach DGUV 68 (UVV / FEM 4.004).
Hier einige der Checkpunkte in den Gerätegruppen, die GSW im Rahmen der Staplerprüfung nach spätestens einem Jahr bzw. nach 2.000 bis 2.400 Betriebsstunden prüft:
  • Fahrwerk und Antrieb: Lenkung, Bremsen, Räder, Fahrgestell, Schalter, Antrieb, evtl. Anhänger
  • Fahrerschutz: Schutzdach, Fahrerstandschutz, Lastschutzgitter
  • Sonstiges: u.a. Beschilderung, Anhängevorrichtung, Sitz und Haltegriff für Mitfahrer, Beleuchtungsanlage
  • Anbauteile
 

Staplerprüfung FAQs

Wir kümmern uns sowohl um die sogenannte Kleine Überprüfung (alle 500 bis 600 Betriebsstunden / einmal im Vierteljahr im einschichtigen Betrieb) als auch um die sogenannte Große Überprüfung (all 2.000 bis 2.400 Betriebsstunden / einmal im Jahr bei einschichtigem Betrieb) der Staplerprüfung.

Natürlich: Die Teammitglieder, die bei Ihnen die Staplerprüfung (FEM 4.004 / UVV) durchführen, sind entsprechend qualifiziert und kennen die Arbeitsvorschriften, Unfallverhütungsvorschriften sowie Richtlinien, nach denen sich die Staplerprüfung richtet. Sie sind entsprechend berechtigt zum Erteilen der Prüfplakette.